AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit
Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse von Kunden (nachfolgend: „Besteller“, „Kunden“ oder „Käufer“) mit der ICT Netcom GmbH, 6023 Rothenburg, inklusive ihrer Geschäftsstellen oder Zweigniederlassungen (nachstehend „die Lieferantin“)


2. Kaufvertrag, Auftragsbestätigung, Umfang der Lieferung und Leistungen
2.1. Kaufverträge oder Bestellungen werden für Kunden durch mündliche Zusage oder mit ihrer Zusendung, an ICT NETCOM GMBH, elektronisch oder telefonisch verbindlich. Ebenso anerkennt der Kunde die AGB von ICT NETCOM GMBH. Die Verbindlichkeit für ICT NETCOM GMBH tritt erst nach Bestätigung der Bestellung durch ICT NETCOM GMBH ein, es sei denn, ICT NETCOM GMBH habe vorgängig eine als verbindlich bezeichnete Offerte unterbreitet. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen der Lieferantin ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Sie gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht innert drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich und begründet Einsprache erhebt. Mitarbeiter der ICT NETCOM GMBH sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Solche Abreden oder Zusicherungen sind ungültig.
2.2. Bestellungsänderungen nach erfolgter Bestellbestätigung bedürfen der Zustimmung der ICT NETCOM GMBH, welche diese nach freiem Ermessen erteilt oder verweigert. Änderungswünsche werden in jedem Fall nur berücksichtigt, wenn die Umstellung für die Lieferantin und/oder die Hersteller produktionsplanerisch ohne weiteres möglich ist. Eine Änderung/Annullierung von bereits bei ICT NETCOM GMBH in der Produktion/ Programmierung/Bereitstellung befindlichen Gegenständen/Software/Hardware sowie von durch ICT NETCOM GMBH bei Dritten bestellten, durch ICT NETCOM GMBH nicht mehr kostenfrei stornierbaren Gegenständen ist ausgeschlossen. Sämtliche mit einer Bestellungsänderung verbundenen Kosten gehen zudem in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Sie können eine Verschiebung des bestätigten Liefertermins zur Folge haben.
2.3. Die Lieferantin ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, sofern diese Verbesserungen beinhalten. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden von der Lieferantin separat in Rechnung gestellt.


3. Lieferfristen, Lieferung, Montage, Installation
3.1. Lieferfristangaben basieren auf Herstellerangaben und werden möglichst genau abgeklärt. Sie sind durchwegs unverbindlich und ihre Überschreitung ist in keinen Fall verzugsbegründend. Allfällige Verzögerungen berechtigen den Käufer weder zur Annullierung des Auftrags noch zur Geltendmachung von Schadenersatz oder sonstigen Ansprüchen. Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung sind Teillieferungen durch die ICT NETCOM GMBH zulässig
3.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung spätestens 14 Tage nach bestätigtem bzw. im Falle von Lieferverzögerungen avisiertem Liefertermin in Empfang zu nehmen. Bei Annahmeverzug ist die Lieferantin berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten zu verrechnen.
3.3. Eine Rückgabe von Produkten ist mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall ausgeschlossen.
3.4. ICT NETCOM GMBH verrechnet für alle Sendungen einen Kostenanteil für Verpackung, Versand und Handling, zu den zurzeit geltenden Liefertarifen. (Bürobedarfsartikel, Kleingeräten, EDV-Zubehör etc.)
3.5. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird bei Büro-/IT-Geräten und Büroeinrichtungen pro Auftrag eine Auftragspauschale verrechnet: bis CHF 100 Warenwert netto: Kleinmengen-zuschlag von CHF 20.00. Von CHF 100.00 bis 3’000.00 Warenwert netto: Auftragspauschale von CHF 100.00
3.6. Lieferkonditionen: geliefert an den Bestimmungsort, aufgestellt am geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort ohne Verlegung allfälliger Kabel. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen (z.B. freie und gesicherte Zufahrt für LKW), die eine möglichst optimale Auslieferung ermöglichen. Bei Spezialangeboten, Occasionen und Nettoartikel wird die Lieferung nach Aufwand verrechnet.
3.7. Sofern kein benutzbarer Warenlift vorhanden ist, kann ein Stockwerkzuschlag erhoben werden.
3.8. Montageleistungen: Wurde die Montage/Installationen vereinbart, so erfolgt diese ebenfalls nur soweit es die baulichen Gegebenheiten unter normalem Aufwand zulassen. Verkabelungen und elektrische Installationen sind von der Montage ausgeschlossen. Spezial-montagen und Schreiner-/Mauererarbeiten werden nach Aufwand zum gültigen Tarif verrechnet.
3.9. Nicht vorhergesehene Mehrkosten bei der Lieferung und / oder Montage/ Netzwerkinstallationen (zusätzliche Transport- und Montageleistungen, Logistikmassnahmen, Bewilligungen, Wartezeiten, kundenseitige Fixterminverschiebungen, Absprache mit Dritten) werden gemäss Ablieferrapport dem Käufer in Rechnung gestellt.


4. Prüfung, Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Kaufgegenstandes bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung des Kaufgegenstandes an die vom Käufer vorgeschriebene Adresse (gilt auch für Kundenlager z.B. bei der Lieferantin). Bei verweigerter Annahme zum Zeitpunkt des avisierten Liefertermins. Beanstandungen haben unmittelbar nach Entgegennahme telefonisch, spätestens jedoch zwei Tage nach Lieferung schriftlich zu erfolgen. Dies gilt im Falle von Teillieferungen für jede einzelne Lieferung.
4.2. Bei Transport- oder Montage-/Installationsschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.
4.3. Die Lieferantin behält sich gemäss Art. 214 Abs. 3 OR ausdrücklich das Recht vor, bei Verzug des Käufers, insbesondere bei Nichtbezahlung des Kaufpreises, die übergebene Sache zurückzufordern. Die damit entstandenen Aufwendungen und Kosten für die Abholung hat der Käufer vollumfänglich zu zahlen. Solange der Kunde den vollständigen Kaufpreis nicht bezahlt hat, ist er verpflichtet, die von ICT NETCOM GMBH gelieferten Produkte/Ware in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.


5. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
5.1. Der Kaufpreis versteht sich grundsätzlich netto in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2. Bei Neukunden behalten wir uns vor, die Waren nur gegen direkte Barzahlung oder eine Anzahlung von mindestens 50% des Warenwertes zu übergeben.
5.3. Der Kaufpreis ist, bei Übergang von Nutzen und Gefahr am Kaufgegenstand gemäss Ziffer 4 fällig. In diesem Falle ist der Kaufpreis netto ohne jeglichen Abzug geschuldet und innert 10 Kalendertagen zahlbar.
5.4. Bei einer Auftragssumme ab CHF 25’000 ist der Kaufpreis wie folgt zahlbar: 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung innert 5 Tagen rein netto, 2/3 Restzahlung innert 10 Tagen netto nach Lieferung.
5.5. Der Verzugszins beträgt 7% pro Jahr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist vorbehalten. Ebenfalls ist die ICT NETCOM GMBH berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens oder Aufwände geltend zu machen. Die ICT NETCOM GMBH behält sich vor, ab der ersten Mahnung Umtriebs/Mahngebühr von CHF 20.00 und für erfolglose Zahlungsverhandlungen oder für einen Ratenzahlungsvertrag eine pauschale Aufwandsentschädigung von CHF 180.00 zu erheben. (zB. für dritte Mahnung, Porto, Nachforschungen, Abklärungen und Einholung von Informationen/Leistungen durch Dritte, etc.)


6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte im ausschliesslichen Eigentum der ICT NETCOM GMBH, auch im Falle von Verarbeitung oder Verbindung. Die Lieferantin behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sie ist überdies berechtigt, den Eigentumsvorbehalt dem Vermieter des Kunden in geeigneter Form mitzuteilen.


7. Produkte im Eigentum von ICT NETCOM GMBH
7.1. Stellt ICT NETCOM GMBH ein Produkt oder Gerät/System miet-, leasings- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von ICT NETCOM GMBH. Jegliche Belastung dieses Eigentums ist untersagt. Der Kunde hat das Produkt in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern und zu schützen.
7.2. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist ein Kunde verpflichtet, ICT NETCOM GMBH unverzüglich zu informieren sowie gegenüber Behörden auf das Eigentum von ICT NETCOM GmbH hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezuges ist der Kunde verpflichtet das Produkt/Gerät/System unbeschädigt und innerhalb der angesetzten Frist der ICT NETCOM GMBH auszuhändigen. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, behält sich ICT NETCOM GMBH vor, dem Kunden das Gerät in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Rückgabe des Produktes an ICT NETCOM GMBH allfällige auf dem Produkt/Gerät/System gespeicherten Daten vollständig und unwiderruflich zu löschen.


8. Software
8.1. ICT NETCOM GMBH bzw. der Lizenzgeber räumt dem Kunden bzw. Endkunden die Nutzung im Umfang der in den besonderen Verträgen des Lizenzgebers vereinbarten Leistungen ein. Deren Umfang richtet sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Lizenzgebers. Sofern keine Lizenzvereinbarung getroffen wurde, gilt: Der Lizenzgeber räumt dem Kunden bzw. dessen Endkunden ein nicht ausschliessliches, räumlich auf die Schweiz und Fürstentum Liechtenstein beschränktes und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes, entgeltliches und widerrufliches Nutzungsrecht ein.
8.2. Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche erhebt wegen Verletzung eines Patent- , Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Dritt-Produkte, so hat der Kunde ICT NETCOM GMBH schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder im Raum stehende Ansprüche in Kenntnis setzen. ICT NETCOM GMBH wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern.
8.3. ICT NETCOM GMBH schliesst jede Haftung für selbst verwendete und durch Dritte verwendete Open Source Software vollständig aus. Für sämtliche zur Verfügung gestellte Software und deren Installation sowie deren fehlerfreie Funktion übernimmt ICT NETCOM GMBH keine Gewährleistung und Haftung.
8.4. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei rechtmässiger Weitergabe der Software oder von digitalen Inhalten, dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers zu übertragen.
8.5. Der Kunde stellt durch geeignete organisatorische Massnahmen sicher, dass Software und digitale Inhalte nicht unrechtmässig kopiert werden können. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung entsprechender Instruktionen des Lizenzgebers.


9. Datensicherung
Der Kunde ist für das Sichern seiner Daten auf allen Systemen selber verantwortlich, sei dies auf IT-Hardware oder Printern. Die ICT NETCOM GMBH übernimmt keine Haftung für verlorene Daten oder deren Wiederherstellung.


10. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Wartungsverträge
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ICT NETCOM GMBH, sind die Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen, für den Bereich der Leasing-, Miet-, Service-, Wartungs- und SLA-Verträgen mit dem Kunden in speziellen Zusatzverträgen ergänzend vereinbart und geregelt.


11. Garantie
11.1. Die Gewährleistung/Garantie von ICT NETCOM gelieferten Produkten, richtet sich vollumfänglich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Die Garantiebestimmungen der Hersteller können insbesondere die Berechnung von Lieferkosten, Arbeitszeit vorsehen. Sofern der Hersteller gegenüber ICT NETCOM GMBH solche Kosten in Rechnung stellt, werden diese dem Kunden weiterbelastet.
11.2. Von der Garantie sind in jedem Falle ausgenommen: Informatikdienstleistungen, Arbeit, Verbrauchsmaterial, Ersatzsysteme.
11.3. Die Gewährleistung ist in jedem Fall ausgeschlossen bei Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften, zweckwidriger Benutzung der Produkte, Verwendung von nicht Originalverbrauchsmaterial, unsachgemässer Handhabung, bzw. Behandlung, unberechtigten Eingriffen durch den Kunden oder Dritte sowie äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (zB. Versagen der Stromversorgung, Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe die von ICT NETCOM GMBH nicht zu vertreten sind.
11.4. Festgestellte Mängel sind spätestens innert 5 Tagen schriftlich und begründet zu rügen.
11.5. Der Garantie unterliegende, rechtzeitig gerügte Mängel geben dem Käufer das Recht, Ausbesserungen oder Ersatz des fehlerhaften Teils, nicht jedoch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, zu verlangen. Über die Art der Mängelbeseitigung (Ausbesserung oder Austausch) entscheidet ICT NETCOM GMBH.


12. Haftung
Die Lieferantin haftet nur für direkte Schäden, welche sie grobfahrlässig oder vorsätzlich selber verursacht hat.  In jedem Fall aber übernimmt die Lieferantin keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn und/oder mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können. Eine Haftung entfällt insbesondere in folgenden Fällen vollständig: Fremdeingriff, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, Zweck-entfremdung, fehlerhafte Montage (sofern die Montage nicht durch ICT NETCOM GMBH vorgenommen wird), Transport oder Umzug der Ware durch den Kunden, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.


13. Versicherung
Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Versicherung der gekauften (oder allenfalls gemieteten, geleasten) Produkte selber verantwortlich.


14. Rücktritt vom Vertrag
14.1 Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen oder ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, ausgeschlossen.
14.2 Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Softwareanpassungen oder Programmierungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.


15. Datenschutz / Verwendung von Personendaten
Der Kunde willigt ein, dass ICT NETCOM GMBH und die von ihr beigezogenen Hilfspersonen die erhaltenen Personendaten für die Begründung (z.B. zwecks Adressverifizierung und Bonitätsprüfung) und Verwaltung des Vertragsverhältnisses sowie zur Durchführung und Abwicklung der über die Webseiten angebahnten Geschäfte bearbeiten können (u.a. Namen sowie Post- und E-Mail-Adresse). Die Kundendaten werden nach den Grundsätzen des schweizerischen Datenschutzrechts bearbeitet. Im Falle eines Rechtsstreits behält sich ICT NETCOM GMBH vor, elektronische Daten, die sie im Rahmen der Vermittlung und des Vertragsabschlusses erhalten hat, zu verwenden. Anfragen zum Thema Datenschutz können an info@ictnetcom.ch gerichtet werden.


16. Abtretungs- und Verrechnungsverbot
Die Abtretung von Rechten aus den mit ICT NETCOM GMBH geschlossenen Verträgen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch ICT NETCOM GMBH. Die Tilgung von Forderungen der ICT NETCOM GMBH durch den Kunden mittels Verrechnung ist ausgeschlossen.


17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Luzern(LZ). Es gilt Schweizer Recht.


18. Abweichende Regelungen
Von diesem AGB abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allfällige AGB des Kunden gelten nur, wenn sie vom ICT NETCOM GMBH schriftlich bestätigt worden sind.


19. Anpassung der AGB
ICT NETCOM GMBH ist jederzeit berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und sind ab der Mitteilung verbindlich.


Rothenburg, 1. Januar 2019 / Version 1.0